Sie interessieren sich für eine gaiwo-Wohnung?

Der Vermietungsprozess ist auf die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung zugeschnitten. Er basiert auf einem persönlichen Gespräch mit einer Siedlungsleiterin oder einem Siedlungsleiter. Falls wir keine freie Wohnung haben, finden Sie Platz auf unserer Warteliste, und wir kommen bei Gelegenheit auf Sie zu. Unserer zukünftigen Mieterschaft wird genügend Zeit für den Entscheid eingeräumt.

Mit diesen Voraussetzungen haben Sie gute Aussichten auf eine Wohnung der gaiwo 


  • Sie sind mindestens 55 Jahre alt. 
  • Sie haben eine volle IV-Rente und sind mindestens 45 Jahre alt. 
  • Ihr Wohnsitz ist Winterthur respektive Seuzach.  
  • Selbstständiges Wohnen ist für Sie möglich. 


Weitere Kriterien können sein

  • Für Winterthur: Ihr Wohnsitz befindet sich seit mindestens zwei Jahren in Winterthur. 
  • Für Seuzach: Ihr Wohnsitz befindet sich seit mindestens zehn Jahren in Seuzach.  
  • Sie haben das AHV-Alter erreicht. 
  • Sie hätten Anrecht auf eine subventionierte Wohnung. Dies ist mit entsprechenden Einkommens- und Vermögenslimiten verbunden.  
  • Sie befinden sich in einer Notsituation.  
  • Sie wohnen weder in Winterthur noch in Seuzach, dann sind Ihre Chancen für eine Wohnung gering. 

Die gaiwo kann Ausnahmen machen.

Die Erfüllung dieser Kriterien berechtigt Sie nicht automatisch zu einer gaiwo-Wohnung, die Entscheidung trifft die gaiwo nach sorgfältiger Prüfung der bestehenden Anmeldungen.

Bringen Sie die genannten Voraussetzungen mit, heissen wir Sie herzlich für ein Erstgespräch in unseren Räumlichkeiten am Kirchplatz 5 in Winterthur willkommen. 


Unsere Öffnungszeiten: 

Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr

Dienstag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr

Kommen Sie einfach während diesen Zeiten bei uns vorbei. Sie müssen sich nicht anmelden.


Unsere Adresse:

gaiwo

Genossenschaft für Alters- und Invalidenwohnungen

Kirchplatz 5

8400 Winterthur

Telefon 052 266 06 70

Sie finden uns auf Google Maps

Kontaktieren Sie uns per E-Mail